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Pflegekasse · Stand 22.07.2025

Pflegegrade & Leistungen 2025 verständlich erklärt

Wer einen Pflegegrad hat, bekommt finanzielle Unterstützung der Pflegekasse – auch für den Hausnotruf. Hier finden Sie alle aktuellen Beträge der gesetzlichen Pflegeversicherung in einer übersichtlichen Tabelle, geprüft von unserer Fachredakteurin.

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Übersicht aller Leistungen

Die Tabelle zeigt die wichtigsten Geldleistungen pro Pflegegrad gemäß SGB XI. Alle Beträge sind monatlich, sofern nicht anders vermerkt.

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (monatlich) 347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungen 796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag 131 €131 €131 €131 €131 €
Verhinderungspflege (jährlich) 694 €1.198 €1.600 €1.980 €
Kurzzeitpflege (jährlich) 3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €
Vollstationäre Pflege 131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Übersicht Leistungsbeträge 2025 (Stand: 22.07.2025). Alle Angaben ohne Gewähr.

Pflegegrade im Detail

Pflegegrad 1

Stufe 1/5

Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit

Pflegegeld
Sachleistungen
Entlastungsbetrag
131 €
Hausnotruf
bis 25,50 € / Monat

Pflegegrad 2

Stufe 2/5

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit

Pflegegeld
347 €
Sachleistungen
796 €
Entlastungsbetrag
131 €
Hausnotruf
bis 25,50 € / Monat

Pflegegrad 3

Stufe 3/5

Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit

Pflegegeld
599 €
Sachleistungen
1.497 €
Entlastungsbetrag
131 €
Hausnotruf
bis 25,50 € / Monat

Pflegegrad 4

Stufe 4/5

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit

Pflegegeld
800 €
Sachleistungen
1.859 €
Entlastungsbetrag
131 €
Hausnotruf
bis 25,50 € / Monat

Pflegegrad 5

Stufe 5/5

Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen

Pflegegeld
990 €
Sachleistungen
2.299 €
Entlastungsbetrag
131 €
Hausnotruf
bis 25,50 € / Monat

Weitere Leistungen der Pflegekasse

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

42 € / Monat

Aufwendungen für Verbrauchspflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektion oder Bettschutz.

Wohnumfeldverbesserung

bis 4.180 € je Maßnahme

Zuschuss für barrierefreien Umbau – bei mehreren Anspruchsberechtigten bis 16.720 €.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

53 € / Monat

Aufwendungen für zugelassene digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützung.

Hausnotruf-Zuschuss

bis 25,50 € / Monat

Die Pflegekasse übernimmt die monatliche Grundgebühr für ein anerkanntes Hausnotrufsystem ab Pflegegrad 1.

Hausnotruf richtig beantragen

  1. Schritt 1

    Pflegegrad sichern

    Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt: Antrag bei der Pflegekasse stellen, der Begutachter MDK kommt vorbei.

  2. Schritt 2

    Anbieter auswählen

    Geeigneten Hausnotrufdienst auswählen – siehe unseren Vergleich.

  3. Schritt 3

    Kostenübernahme

    Anbieter rechnen die Grundgebühr in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab – keine Vorleistung nötig.