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Ratgeber

Pflegende Angehörige: Rechte & Hilfe

Welche Leistungen Ihnen als pflegender Angehöriger zustehen – vom Pflegeunterstützungsgeld bis zu Rentenbeiträgen.

Von Jenny
Mai 2026 6 Min. Lesezeit
Mehrgenerationen-Familie bespricht Pflegeunterlagen

In Deutschland werden rund vier von fünf Pflegebedürftigen zu Hause versorgt – meist von Angehörigen. Die Pflegeversicherung kennt diese Realität und stellt zahlreiche Leistungen bereit, die Angehörige finanziell und organisatorisch entlasten. Hier finden Sie die wichtigsten im Überblick.

Wer gilt als pflegender Angehöriger?

Pflegender Angehöriger ist nicht nur, wer mit der pflegebedürftigen Person verwandt ist. Auch Nachbarn, Freunde oder ehrenamtliche Helfer können diesen Status haben, sofern sie regelmäßig (mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage) eine Person mit Pflegegrad versorgen.

Pflegeunterstützungsgeld (kurzzeitig)

Wer kurzfristig einen Angehörigen pflegen muss, kann sich bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr von der Arbeit freistellen lassen und erhält dafür ein Pflegeunterstützungsgeld. Das Geld ersetzt 90 % des entgangenen Nettoarbeitsentgelts (bei beitragspflichtigen Sonderzahlungen sogar 100 %).

Antrag: Bei der Pflegekasse der gepflegten Person stellen, möglichst am ersten Tag der Freistellung.

Pflegezeit & Familienpflegezeit

Für eine längere Pflegephase gibt es zwei Modelle:

  • Pflegezeit: Bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen. Möglich in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.
  • Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate mit reduzierter Arbeitszeit (mindestens 15 Stunden pro Woche). Möglich in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten.

Für beide Modelle steht ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie zur Verfügung, um Einkommensausfälle abzufedern.

Verhinderungspflege

Wer als Angehöriger eine Auszeit braucht, kann ab Pflegegrad 2 eine Verhinderungspflege beantragen. Die Pflegekasse übernimmt dann bis zu 8 Wochen pro Jahr die Kosten für eine Ersatzpflege durch andere Personen oder einen Pflegedienst.

Pflegen nahe Angehörige im Haushalt, gibt es das doppelte des monatlichen Pflegegelds (z. B. 694 € bei Pflegegrad 2). Pflegen fremde Personen oder ein Pflegedienst, stehen bis zu 3.539 € jährlich zur Verfügung – gemeinsamer Topf mit der Kurzzeitpflege.

Kurzzeitpflege

Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation die häusliche Versorgung kurzfristig nicht möglich ist, übernimmt die Pflegekasse Kosten für eine Pflegeeinrichtung – bis zu 8 Wochen jährlich, ebenfalls aus dem gemeinsamen 3.539-€-Topf.

Rentenbeiträge

Pflegende Angehörige, die mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind, erhalten von der Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und der bezogenen Leistung (z. B. 487,60 € pro Monat bei Pflegegrad 4 und reiner Pflegegeld- Leistung).

Kostenlose Pflegekurse

Jede Pflegekasse bietet kostenfreie Pflegekurse für Angehörige an. Sie lernen praktische Handgriffe (Lagerung, Mobilisation, Hautpflege) und werden im Umgang mit Stress und Belastung gestärkt. Termine über die Pflegekasse oder bei Volkshochschulen.

Beratung & Pflegestützpunkte

Wer durch den Dschungel der Leistungen blickt, ist klar im Vorteil. Nutzen Sie die kostenfreie Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder einen wohnortnahen Pflegestützpunkt – auf Wunsch sogar zu Hause.

Fazit

Pflegende Angehörige tragen eine gewaltige Leistung. Die Pflegeversicherung kennt zahlreiche Wege, diese Arbeit finanziell und organisatorisch zu unterstützen – von Auszeiten bis zur Rentenabsicherung. Wer alle Möglichkeiten kennt und nutzt, schont die eigene Gesundheit und sichert dauerhaft die Versorgung des Angehörigen.